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   OLG Karlsruhe, 16.10.2003 - 15 AR 35/03   

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https://dejure.org/2003,3904
OLG Karlsruhe, 16.10.2003 - 15 AR 35/03 (https://dejure.org/2003,3904)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.10.2003 - 15 AR 35/03 (https://dejure.org/2003,3904)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Oktober 2003 - 15 AR 35/03 (https://dejure.org/2003,3904)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Insolvenzgerichts; Art und Umfang der Ermittlungen im pflichtgemäßem Ermessen; Bindungswirkung eines unter örtlicher Unzuständigkeit erlassenen Verweisungsbeschluss des Insolvenzgerichts; Möglichkeit einer ...

  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 281 Abs. 2 Satz 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des örtlich zuständigen Insolvenzgerichts - Zuständigkeitserschleichung durch missbräuchlichen Verweisungsantrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1476
  • NZI 2004, 262
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 09.08.1999 - 2 W 116/99

    Zuständigkeit des Insolvenzgerichts - Geschäftsführerwohnsitz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2003 - 15 AR 35/03
    Es erscheint zumindest vertretbar, wenn das Amtsgericht Pforzheim aufgrund dieser Informationen - insbesondere im Hinblick auf die angegebenen Abwicklungsmaßnahmen - eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit der Schuldnerin in Berlin angenommen hat (vgl. zur bindenden Wirkung von Verweisungen im Insolvenzverfahren in ähnlichen Fällen OLG Schleswig, NJW-RR 2000, 349; Ganter in Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung a.a.O., § 3 InsO Rn. 28).
  • OLG Karlsruhe, 30.05.2005 - 15 AR 8/05

    Insolvenzverfahrenseröffnung: Bestimmung des örtlich zuständigen

    Denn aus den oben angeführten Gründen erscheint es auf jeden Fall vertretbar - und daher nicht willkürlich -, wenn das Amtsgericht Heidelberg die Voraussetzungen einer Zuständigkeitserschleichung nicht bejaht hat (vgl. hierzu auch Senat, NZI 2004, 262; anders die abweichende Rechtsprechung der oben zitierten Oberlandesgerichte).

    cc) Eine Verpflichtung des Insolvenzgerichts, in jedem Fall einer "gewerblichen Firmenbestattung" weitere eigene Ermittlungen zur Frage der Zuständigkeit durchzuführen, gibt es nach Auffassung des Senats nicht (vgl. Senat, NZI 2004, 262; anders BayObLG, NJW-RR 2004, 986, 987; BayObLG NZI 2004, 90, 91; OLG Celle, NZI 2004, 258, 259; OLG Stuttgart, OLGR 2004, 184, 185; OLG Schleswig, NZI 2004, 264).

  • OLG Stuttgart, 08.01.2009 - 8 AR 32/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Bindung an den Verweisungsbeschluss eines

    cc) Andererseits ist die Ansicht, dass auch eine solche Abwicklungstätigkeit - ggf unter Fortführung der Geschäftsbücher - als "wirtschaftliche Tätigkeit" angesehen werden kann (vgl. BGHZ 132, 195 zum früheren Recht), zumindest als vertretbar qualifiziert worden, so dass eine Verweisung an das Insolvenzgericht am Abwicklungsort als bindend erachtet wurde (z. B. OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Celle OLGRep 2000, 205; anders NZI 2004, 260; OLG Frankfurt NZI 2000, 523; OLG Naumburg InVo 2000, 12 sowie die Beschlüsse des OLG Karlsruhe - 15 AR 35/03 - vom 16.10.2003, des OLG Brandenburg - 1 AR 60/03 - vom 8.8.2003 und des OLG Schleswig - 2 W 117/03 - vom 28.7.2003; anders NZI 2004, 264).
  • OLG Stuttgart, 27.11.2003 - 8 AR 16/03

    Insolvenzverfahren: Verweisungsantrag wegen Verlegung der Abwicklungstätigkeit

    cc) Andererseits ist die Ansicht, dass auch eine solche Abwicklungstätigkeit - ggf unter Fortführung der Geschäftsbücher - als "wirtschaftliche Tätigkeit" angesehen werden kann (vgl. BGHZ 132, 195 zum früheren Recht), zumindest als vertretbar qualifiziert worden, so dass eine Verweisung an das Insolvenzgericht am Abwicklungsort entgegen der überwiegend vertretenen Meinung als bindend erachtet wurde (zB OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Celle OLGRep 2000, 205; OLG Frankfurt NZI 2000, 523; OLG Naumburg InVo 2000, 12 sowie die - gleichfalls die Salida GmbH betreffenden - Beschlüsse des OLG Karlsruhe - 15 AR 35/03 - vom 16.10.2003, des OLG Brandenburg - 1 AR 60/03 - vom 8.8.2003 und des OLG Schleswig - 2 W 117/03 - vom 28.7.2003).
  • LG Bonn, 13.01.2012 - 6 T 83/11

    Notwendigkeit des Vorliegens von Abwicklungstätigkeiten von einigem Gewicht im

    Andererseits ist die Ansicht, dass auch eine solche Abwicklungstätigkeitggf unter Fortführung der Geschäftsbücher - als "wirtschaftliche Tätigkeit" angesehen werden kann (vgl. BGHZ 132, 195 zum früheren Recht), zumindest als vertretbar qualifiziert worden, so dass jedenfalls eine Verweisung an das Insolvenzgericht am Abwicklungsort als bindend erachtet wurde (z. B. OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Celle OLGRep 2000, 205; anders NZI 2004, 260; OLG Frankfurt NZI 2000, 523; OLG Naumburg InVo 2000, 12 sowie die Beschlüsse des OLG Karlsruhe - 15 AR 35/03 - vom 16.10.2003, des OLG Brandenburg - 1 AR 60/03 - vom 8.8.2003 und des OLG Schleswig - 2 W 117/03 - vom 28.7.2003; anders NZI 2004, 264).
  • KG, 02.04.2009 - 2 AR 10/09

    Zuständigkeitsbestimmung für ein Insolvenzverfahren: Fehlende Bindungswirkung

    Der Senat hatte die Sache nicht gemäß § 36 Abs. 3 ZPO im Hinblick auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 16. Oktober 2003 - 15 AR 35/03 - (OLGR 2004, 336) dem Bundesgerichtshof vorzulegen.
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